Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilisation und Bewegung, Inkontinenzversorgung, etc.
Die Kooperation und Koordination mit Ärzten, Sanitätshäusern und anderen Dienstleistern übernehmen wir gerne. Sie und Ihre Angehörige zu entlasten und die bestmögliche Pflege zu gewährleisten ist unsere Intention.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Jeder Pflegedienst hat Investitionskosten. Diese Kosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen, sondern müssen vom Kunden selbst bezahlt werden. Die Höhe der Investitionskosten variieren nach unseren Leistungen und sind in unseren Kostenvoranschlägen grundsätzlich ausgewiesen.
Die Höhe der Pflegesachleistung ist gesetzliche geregelt und variiert nach Pflegegrad. Ist dieser Betrag aufgebraucht, muss der Kunde den übersteigenden Betrag selbst zahlen.
Eine Kombination aus Pflegegeld, welches der pflegende Angehörige erhält, und der Pflegesachleistung, welche durch den Pflegedienst ausgeführt wird, ist möglich.
Pflegegeld*
Angehörige erhalten für die Betreuung eines familiären Pflegebedürftigen entsprechendes Pflegegeld.
Pflegesachleistungen*
Die Vor-Ort-Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, für diese Pflegesachleistung beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten.
Tagespflege
Tagsüber: Aufenthalt in einer teilstationären Pflegeeinrichtung (Tagespflege)
Abends: Rückkehr in das gewohnte häusliche Umfeld.