Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung

Die vom Krankenhaus oder Arzt verordnete Behandlungspflege
führen wir gerne für Sie durch.

Beispiele:

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Kontrolle der Vitalwerte
  • etc.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Wissenswert

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der zu Pflegende während der ersten 28 Tage der ärztlich verordneten Behandlung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Kosten bezahlen muss. Die Selbstbeteiligung wird rückwirkend direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt. Bei Fragen hierzu können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Wir sind täglich 24 Stunden für Sie da!

Bürozeiten:
Mo.-Fr. 09:00 – 14:00 Uhr
Telefon:
Telefax:
07161   4064-989
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kostenlos und unverbindlich!