Hauswirtschaftliche
Versorgung

und Betreuung

Versorgung

Eine individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst
Glühbirne
Wissenswert

Jeder, mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € monatlich (1.572,00 € jährlich). Dieser Betrag kann für die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung von Pflegebedürftigen genutzt werden, jedoch nur, wenn diese Tätigkeiten von einem Pflegedienst ausgeführt werden. Wird der Entlastungbetrag monatlich nicht voll ausgeschöpft, sammelt er sich bis zum 31.12. des aktuellen Jahres an und kann bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden, anderenfalls verfällt der Betrag.

Wir unterstützen Sie auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie beispielsweise:
  • Erledigung von Einkäufen
  • Unterstützung bei der Zubereitung von einfachen Mahlzeiten
  • Wäsche waschen
  • Wohnung reinigen
Auch die Betreuung kommt bei uns nicht zu kurz:
  • Spazieren gehen
  • Karten-/Brettspiele
  • Bücher / Zeitung vorlesen
  • sonstige Freizeitaktivitäten
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!