Jeder, mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € monatlich (1.572,00 € jährlich). Dieser Betrag kann für die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung von Pflegebedürftigen genutzt werden, jedoch nur, wenn diese Tätigkeiten von einem Pflegedienst ausgeführt werden. Wird der Entlastungbetrag monatlich nicht voll ausgeschöpft, sammelt er sich bis zum 31.12. des aktuellen Jahres an und kann bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden, anderenfalls verfällt der Betrag.
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