Medizinische Versorgung

nach ärztlicher Verordnung

Die vom Kran­ken­haus oder Arzt ver­ord­ne­te Be­hand­lungs­pfle­ge füh­ren wir gerne für Sie durch.

Beispiele aus der Praxis
  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Kontrolle der Vitalwerte
  • etc.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Glühbirne
Wissenswert

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der zu Pflegende während der ersten 28 Tage der ärztlich verordneten Behandlung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Kosten bezahlen muss. Die Selbstbeteiligung wird rückwirkend direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt. Bei Fragen hierzu können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.