Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der zu Pflegende während der ersten 28 Tage der ärztlich verordneten Behandlung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Kosten bezahlen muss. Die Selbstbeteiligung wird rückwirkend direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt. Bei Fragen hierzu können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
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