Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten das Pflegegeld nur, wenn sie Pflegeberatungsbesuche nachweisen können. Diese müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden.
Die Kosten für eine Pflegeschulung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe.
Die Pflegebratungsbesuche müssen von einem anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden.
Pflegeschulungen dürfen nur durch einen anerkannten Pflegeberater durchgeführt werden. Bei uns werden die Schulungen von Luminita Blesch durchgeführt. Wir bieten sowohl Einzel- als auch Gruppenschulungen an.
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