Pflegeberatung / Pflegeschulung

Pflegeberatung

Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten das Pflegegeld nur, wenn sie Pflegeberatungsbesuche nachweisen können. Diese müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden.

Ambulanter Pflegedienst Blesch GmbH

Pflegebratungsbesuche

  • Pflegegrad 2 + 3:                 1 x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 + 5:                 1 x pro Quartal

Die Pflegebratungsbesuche müssen von einem anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne – rufen Sie uns an.

Pflegeschulung

Pflegeschulungen dürfen nur durch einen anerkannten Pflegeberater durchgeführt werden. Bei uns werden die Schulungen von Luminita Blesch durchgeführt. Wir bieten sowohl Einzel- als auch Gruppenschulungen an.

Termine hierfür können Sie telefonisch mit uns vereinbaren.

Wissenswert

Die Kosten für eine Pflegeschulung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe.

Wir sind täglich 24 Stunden für Sie da!

Bürozeiten:
Mo.-Fr. 09:00 – 14:00 Uhr
Telefon:
Telefax:
07161   4064-989
E-Mail:

Wir beraten Sie gerne
kostenlos und unverbindlich!