Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten das Pflegegeld nur, wenn sie Pflegeberatungsbesuche nachweisen können. Diese müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden.
Pflegebratungsbesuche
Pflegegrad 2 + 3: 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 + 5: 1 x pro Quartal
Die Pflegebratungsbesuche müssen von einem anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne – rufen Sie uns an.
Pflegeschulung
Pflegeschulungen dürfen nur durch einen anerkannten Pflegeberater durchgeführt werden. Bei uns werden die Schulungen von Luminita Blesch durchgeführt. Wir bieten sowohl Einzel- als auch Gruppenschulungen an.
Termine hierfür können Sie telefonisch mit uns vereinbaren.
Wissenswert
Die Kosten für eine Pflegeschulung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe.